Erstellung nach den landesrechtlichen Vorgaben. Pflicht bei Neubau, größerer Renovierung sowie bei Verkauf und Vermietung.
Benötigte Unterlagen
- Grundrisse, Schnitte und eine kurze Baubeschreibung
- Angaben zu Dämmung, Fenstern und Heizungstechnik
- Vorhandene Energieausweise oder Sanierungsunterlagen (falls verfügbar)
Fehlende Daten erheben wir vor Ort, z. B. im Zuge der Energieberatung.
Lieferumfang
- Energieausweis als PDF (auf Wunsch gedruckt) inkl. Registrierung in der Landesdatenbank (z. B. ZEUS, WUK).
- Kennwerte: HWB (Heizwärmebedarf) und fGEE (Gesamtenergieeffizienz-Faktor).
- Empfehlungen: Kurzempfehlungen zur thermischen Verbesserung.
- Renovierungsausweise für Förderanträge.
- Planungsgrundlage: Die erhobenen U-Werte fließen direkt in die Heizlastberechnung ein.
Gültigkeit
Ein Energieausweis gilt in der Regel 10 Jahre. Nach wesentlichen Umbauten oder einem Heizungstausch empfiehlt sich eine Aktualisierung – die bessere Effizienzklasse zählt für Förderungen und Immobilienwert.